Дневник переводчика Посольского приказа Кристофа Боуша (1654-1664). Перевод, комментарии, немецкий оригинал
Шрифт:
Den 5. Juli begaben sich beyderseits Grosse Commissarien abermahl auff den Tractatsort. Die Pol. praetendirten gegen neulicher russ. Proposition, alle Stadte, Land und Leuthe, darzu Ihro Konigliche Maytt. und die Republique in Polen vor geschlossenen Polanowschen Frieden einiges Recht und rechtmassige Praetension gehabt, zu dem allen in itzigem Kriege eingenommene und annoch besetzte Stadte, Provintzen, Land und Leuthe, die der Cron Polen oder dem Grossfurstenthumb Litthauen angehorig, abzutreten, auch vor erlittenen Schaden und Unkosten 10 Million Rthlr. zur Satisfaction zu erlegen, desselben gleichen eine vollige und billige Befridigung wegen der Succession, so Ihro Konigliche Maytt. nunmehro (nachdem die Polanowsche Pacta annuliret und von der russischen Seite verworffen waren) von Ihrem Bruder Wladislao 4. lobwurdigen Gedachtnuss ererbet, zu dem gantzen Russ. Reich und den czar. Titel hatten. Diese weitschreitende Praetension wolte den unsrigen eben so wenig als den Pol. die unsrige gefallen, demnach sich ein scharffer Streit zu erheben anfieng, doch gelangte es nach strenger Controversie abermahl von russischer Seite zur Proposition, da denn declariret ward, dass Ihro Czar. Maytt. Kiow und (164v) die Ukrain auf jener Seite des Dnieprs, dazu Wittepsk und Pollotzk der Cron Polen cedirte, vor sich aber zu dem russischen Reich die kosaksche Stadte auf dieser Seite des Dniepers, auch Smolensk mit angehorigen Platzen bis Iwata, auch gantz Kleine Lieffland, Duneburg, Rositten, Lutzin etc. praetendirte, dergestalt, dass sie der Cron Polen aus Liebe zu einem auffrichtigen Frieden vor Kleine Lieffland eine Summa Geldes sich resolvirten. Die Pol. gaben zur Antwort, wie dass sie von ihrem Reiche das allergeringste abzustehen, vielweniger dessen Grantze, Schatzes und Geldes wegen zu vermindern nimmermehr gesinnet waren. Demnach mochten die russ. Commissarien nur zu billigern Conditionen schreiten, weilen auff solche Weise in Ewigkeit kein Frieden zu hoffen ware. Indem sie aber ihre vorige Proposition zu mindern von den Russen angeredet wurden, gaben sie zu verstehen, dass auf das eusserste duch keine andere Mittel als vollige Restituirung ihrer Land und Leuthe und Erlegung 10 Millionen vor erlittenen Schaden und Verwustung ihrer Reiche, ewiger und vertraulicher Frieden gestifftet werden mochte. Zuletzt aber wurde nach vieler Controversie beyden Theilen gnuge jedes Vollmacht die eusserste Proposition zu eroffnen ver(165r)abschidet. Demnach liessen die Pol. die geforderte 10 Million fallen, befohlen die Vergeltung Gott, dem gerechten Richter, und praetendirten nur ihre gehorige Stadte und Lander gnuge den Polanowschen Pacten, dessgleichen alle Gefangene und weggefuhrte Leuthe, Amunition und Mobilien, schrifftliche Acten, Kirchenguter etc. zu erstatten. Die unsrigen aber cedirten von der vorigen Praetension der Pol. Klein Lieffland und contestirten bey ihrem Gewissen, dass sie mehr abzutreten keine Ordre und Befehl hatten. Desselbigen gleichen thaten auch die Pol. mit Gott bezeugen, dass sie mehr gethan und abgetreten hatten, als ihnen anbefohlen gewesen, weilen sie 10 Million vor ihren erlittenen Schaden aus eignen Bereich fallen lassen, wolten selbiges bey Ihro Koniglichen Maytt. und der gantzen Republique dergestalt meditiren und entschuldigen, dass diese Summa der edlen Ruhe des Vaterlandes mochte condoniret werden, ein mehres konten sie in Ewigkeit nicht eingehen. Weilen aber nun ferner zu schreiten alle Mittel verkurtzet waren, huben die beyden Parteyen an zu protestiren und zu reprotestiren und, ob schon die russ. Commiss. unverrichter Sache zu scheiden und diese Commission zu trennen nicht ungeneigt waren, doch gaben die Pol. zu verstehen, dass sie vor diesmahl in Freundschafft voneinander ruken, (165v) den 7. Juli aber noch eins zusammenkommen wolten. Im Fall, als dann keine einige Mittel zu fernerer Fortsetzung dieser Commission erfunden werden konten, mochten beyderseits Plenipotentzien zuruk gegeben werden und wolten also in guter Freundschafft gnuge dem beschwornen Punct der Sicherheit voneinander ziehen und ihre Sache Gott dem Allmachtigen, der ein gerechter Richter ware, ferner auszufuhren anbefohlen, der konte sie, die er itzt betrubet hatte, wieder erfreuen.
Den 7. Juli war die 10de Zusammenkunfft, und weilen ferner zu schreiten beyden Theilen unmoglich, wolte man die Plenipotentzen wechseln und zuruk geben und also unverrichter Sachen voneinander scheiden. Weilen aber beyde Parteyen Abschied zu nehmen cunctirten, auch keine den Anfang des Scheidens machen wolte, als geriethen sie noch gerade wieder in Conferentz und beobachteten die Sache dahin, dass die Commission auff etzliche Wochen auffgeschoben werden mochte. Unterdessen solten die russ. Commissarien wegen fernere Ordre Ihro Czar. Maytt. gelangen lassen, auch wolten die Pol. den Verlauff der Sachen (ob sie zwar ferneren Befehl von Ihro Koniglichen Maytt. zu fordern nicht von Nothen hatten und dem Frieden zu schliessen gnugsahm gewollmachtiget (166r) waren) Ihro Maytt. und der Republique kund thun. Hiemit ward beschlossen, dass beyde Theile auffstehen und sich mit den ihrigen ingeheimb bespechen mochten. Nachdem nun beyde Theile sich eine Zeit lang untereinander in ihren Gezelten absonderlich berathschlaget hatten, setzten sie sich abermahl beyeinander nieder, und musten auf Gutdunken der Pol. auch die Cantzleybedienten von beyden Seiten abtreten, dass also die Commissarien in selbst eigener Person allein verblieben. Nach gar weniger Unterredung wurden sie wieder hineingefordert und war beschlossen, dass sie auff 3 Wochen Frist voneinander scheiden, die Russ. sich mit ihrer gantzen Assistentz nach Smolensk, die Pol. aber nach Telotzina begeben und verfugen solten. Unterdessen musten in beyden Quartieren derer Commissarien zu Krasna, auch zu Dwierowitz von jeglicher Seite ein Hoffjunker selbst und 20 als Salvogarden verbleiben, umb selbige Orter rund umb auff 3 Meilen weit von allen feindlichen Einfallen und Excessen zu befreyen. Desselbigen solte auch um Smolensk herumb, auch umb Tolotzino, da beyderseits Commissarien Consistentz seyn wurde, auff 5 Meilen in den (166v) 3 bestimten Wochen sicher bleiben von allen Einfallen und feindlichen Partheyen. Diese behandelte Puncta aber solten alle schrifftlich verfasset, von beyden Theilen die Instrumenta mit Hand und Siegel bekrafftiget, untereinander gewechselt und in selbigem Eyde, so uber Praeliminaria geleistet, eingeschworen bleiben. Hiemit schieden sie beyderseits voneinander und verhiesen, die verabschiedete Schrifften einer dem andern durch ihre Hoffjunker zuzuschiken und vor diesmahl voneinander zu gehen.
Den 9. Juli ubersandten die Pol. die gedachte Schiedschrifft mit ihrem Junker Samuel Machwitz den russ. Commiss. laut genommener Abrede nach Krasna, welcher auch der russ. Gegenschrifft empfing, und reiseten also beyde Theile aus ihren Quartiren, die Russ. nach Smolensk, die Pol. nach Tolotzino.
Den 10. Juli sind die russ. Grosse Commissarien mit ihrer gantzen Assistentz in Smolensk arriviret. Selbigen dato ist auff Guttdunken aller Commissarien der Hoffrath Nasczokyn aus ihren Mittel, umb Ihro Czar. Maytt. der Sachen rechte Relation zu thun, auf fernere Ordre zu bringen, nach Moskow gangen.
Den 19. Juli ist ein Capitainlietenant, Iwan Otrepiew, von den russ. Commissarien mit einem Brieffe nach Tolotzin zu den Pol. abgefertiget (167r) unter dem Praetext, wegen Auswechselung der Gefangenen zu correspondiren, jedoch vor gewiss zu vernehmen, was bey ihnen passiret.
Den 25. Juli ist aus Moskow von Ihro Czar. Maytt. ein Stallknecht mit Ordre aus der Geheimen Cantzley angelanget, wird den Commissarien zu wissen gethan, dass der Hoffrath Afonasey Laurentiewitz Ardin-Nasczokyn mit vollkommener Instruction abgefertiget ware. Sie solten aber unterdessen, ehe selbiger angelanget, wenn etwa an den Pol. zu schreiben von Nothen seyn mochte, des Bojaren Knias Juria Alexiewitz Dolgorukow seinen Nahmen in denen Schrifften nicht specificiren, sondern auslassen.
Den 28. Juli ist der abgefertigte Capitainlietenant Otrepiew von den Pol. zuruk kommen, welche sich sehr beklagen, dass ihnen von russischer Seiten kein Wort gehalten, in dem ihre Parteyen dem geschlossenen Contract zuwieder bis unter dero Consistentz mordeten und niedermetzelten ohn einiges Nachdenken.
Den 29. Juli ist der Hoffrath Ardin-Nasczokyn aus Moskow von Ihro Czar. Maytt. zuruk nach Smolensk kommen und bringt Ordre mit sich, dass der Bojar und Stadthalter zu Susdall Knias Juria Alexiewitz Dolgorukow nicht mehr Commissarius, sondern anstatt des Grossbojaren (167v) Knias Jacob Kudieniatowitz Tzerkaskij bey der Hauptarmee Feldmarechal seyn solte, weil Tzerkaskij uber der czar. Armee, massen Ihro Czar. Maytt. selbst personlich zu Feld zu gehen gesonnen waren, zum Hoffwoywoden oder Generallieutenant declariret, hatte auch andere Ordre wegen Vollenziehung des angefangenen Friedentractats, welche aber mit allerhand Frieden fertig und dieses Werk zu vollfuhren gar untuchtig schienen.
Den 1. Augusti ist erstlich Dolgorukow als General und nach ihm die Grosscommissarien mit einer gringen Assistentz den vorhin, weilen von den Volkern, so mit ihnen gewesen waren, 1 Regiment zu Pferd und 2 Regimenter Strelitzen, mit Dolgorukow und der Armee auffgebrochen, von Smolensk abmarchiret.
Den 2. Augusti sind die Grosscommissarien zu Krasna arriviret. Selbigen Abend kahm auch der Dolgorukow und losirte in sein voriges Quartier.
Den 4. Augusti ist der Machwitz von den pol. Commissarien angelanget, wegen einer freyen Post vor ihrem Bagage, so nachgeblieben war, massen die russische Armee numehr den General Patz aus seinem Lager unter Skloff gedrungen, der sich nach Mohilow reteriren mussen, sie aber Skloff bloquirt hielten und das gantze Land mit Parteyen bis Borisow jammerlich verderbten. Auch wolten die Pol. vernehmen, wann die Russ. wieder zusammenzukommen beliebte.
(168r) Den 5. Augusti marchirte der General Dolgorukow, von 6.000 Mann zu Fuss begleitet, von Krasna nach Skloff zu dem Lager.
Den 8. Augusti, nachdem beyde Commissarien durch ihre Hoffjunker miteinander deswegen correspondiret hatten, haben sie abermahl nach den 3 wochendlichen Termin auff vorigen Tractatsorth Durowitz ihre erste Zusammenkunfft gehalten. Die Russ. begehrten Declaration, was fur fernere Ordre die Pol. von Ihro Koniglichen Maytt. hatten, Kund zu thun, selbige aber gaben zur Antwort, wie dass ihnen der letzte Schluss bey der 10den Zusammenkunfft verabschiedet, in gringsten nicht gehalten ware, sintemahlen nicht allein die russische Parteyen unter ihr Quartier Tolotzin gestreiffet, gebrand und viele Leuthe niedergemetzelt, sondern auch ihre Post, die von Ihro Koniglichen Maytt. mit Ordre an sie abgefertiget gewesen, entweder gefangen genommen oder gar niedergehauen hatten, dass sie also nichts wusten, was ferner Ihro Koniglichen Maytt. und der Republique Wille ware, demzufolge [sie] auch keine einige Resolution von sich geben konten, mochten also die russ. Commissarien sich erklahren, was fur Ordre sie von Ihro Czar. Maytt. durch den Hoffrath Ardin-Nasczokyn hatten, auff letzten ihren proponirten und auff Ihro Czar. Maytt. Deliberation vorbehaltenen (168v) Punct wegen Cedirung aller occupirter Orte auff Smolensk und den Sewerischen Platzen nach biss wegen derselbigen auff dem vorstehenden Reichstag in Polen auch Mittel gefunden werden mochten. Weilen aber die russ. Commissarien zu keiner ferneren Declaration schreiten wolten, sondern dabey stark continuirten, dass Ihro Czar. Maytt. mit nichten von dem letzten Punct sich abwenden wurden, sondern dabey verbleiben, dass zu ewigen Zeiten dem russischen Reich verbleiben mochten Smolensk und alle ukrainische Stadte auff dieser Seite des Dnieper Strohms, ward nach vielen wiederlichen Einwurffen von der pol. Seite geklaget uber der grossen und schreklichen Unbilligkeit, dass der Bojar Dolgorukow aus einem gewollmachtigten Commissaren zum General und derjenige, in dessen Nahmen ein Eyd geleistet ware, nichts mehres, den Frieden und Einigkeit unter beyden Potentaten und dero Reichen zu suchen und zu befordern und mehr als ein offentlicher Feind und Tyrannen unschuldig Blutt zu vergiessen, zu Felde lege, ungeachtet, dass die Tractaten in Gegenwart seiner angefangen waren, demnach sie von den russ. Commiss. schrifftliche Assecuration begehrten, ob ihnen ohne den Dolgorukow diese Tractaten zu vollfuhren und zu Ende zu bringen moglich, darauff dann die Russ. eine schrifftliche (169r) Versicherung zu geben versprochen. Ferner hielten die Pol. an, dass wegen ihres von Handen kommenden Couriers bey der russ. Armee Nachfrage gethan werden mochte, weilen sie ohne Ihro Koniglichen Maytt. Ordre sich ferner in keiner Sachen einzulassen unterstunden. Unterdessen solte fernere Zusammenkunfft bis den 13. auffgeschoben bleiben, damit in der Zeit die schrifftliche Ordre entweder bey der Russ. gefunden oder andere von Ihro Koniglichen Maytt. einkommen mochten.
Den 10. Augusti wurden den Pol. von den russ. Commissariis 7 Puncten mit dem Streptzey Kirilo Puschtzin und dem Schreiber Piotr Dolgow schrifftlich zugeschiket und auff jeglichen richtige Antwort gefordert. 1. Darumb ware der Bojar Knias Juria Alexiewitz Dolgorukow vom Commissario zum General der Feldmarechall uber die Armeen in Polen erklaret, weilen von pol. Seiten auff den vorigen 10 Zusammenkunften gantz keine einige Apparence zum Frieden, sondern vielmehr eitel Dreuworte und Kennzeichen ihrer Begierde zu ferneren Bluttvergiessen gespuhret worden und eine grosse Verwustung von den Tartern dem russischen Reiche gedrauet ware, wie vergangenen Herbst geschehen. 2. Dass diese sechs Personen, welche anitzo bey der Commission anwesend seyn, ohne den Dolgorukow alles (169v) schliessen und vollenden konten, ohne einigen Zweiffel und Misstrauen. 3. Ob der Konig und die Cron Polen einen absoluten Frieden, nur beyden Grossen Potentaten angehend und dero Reichen, als vorhin der Polanowsche gewesen, und dass nur einer des andern Fremden keine Hulffe thun solten, begehrten. 4. Oder sie einen allgemeinen Frieden mit allen angrantzenden Potentaten und also eine ewige Verbundnuss beyder Reiche gegen alle dero Feinde wunschten. 5. Da aber keine von diesen beyden Puncten anitzo zum volligen Effect gelangen konten, ob sie ein Generalarmistitium und, in welcher Beschaffenheit auch wie lange einzugehen gesonnen, dass in warender Zeit der ewige Frieden desto fuglicher mochte gebauet und bestatiget werden konnen, doch dergestalt, dass obgleich die beschlossene Jahre verfliessen und der ewige Frieden nicht erfolgen mochte, dennoch nicht wieder zu den Waffen gegriffen, sondern ein Jahr vor Ausgang des Armistitii frembde christliche Potentaten zu Mediatoren erbethen und also durch dero Intercession der ewige Frieden wiederbracht und auffgerichtet werden mochte. 6. Dass die Polen in letzter Conferentz zu verstehen gegeben, dass ihnen sich lange allhier aufzuhalten nicht gelegen ware, weilen bey ihnen im kurtzen der angesetzte grosse Reichstag zu Warschau angehen wur(170r)de, auff dem auch sie nothwendig erscheinen musten, welches fuglicher geschehen konnte, wenn sie zuvor einen gutten und ruhmlichen Frieden geschlossen und gestifftet hatten. 7. Einen bestandigen Frieden zu schliessen ware eine christliche und hochsruhmliche Sache, und selbigen zu befordern waren auch Ihro Czar. Maytt. grosse und gevollmachtigte Commissarien allhie erschienen, ermahnten sie auch noch bruderlich, dass sie selbigen auffs beste moglich in gutter Vertrauligkeit fortzusetzen nicht mude werden, sondern die gantz billige declarirte russische Proposition behertzigen und sich dergestalt resolviren wolten, damit die Bedrangten erfreuet, dem unmenschlichen Bluttvergiessen abgeholffen und ihnen von Gott dem Allmachtigen eine gewunschte Belohnung werden mochte.
Den 12. Augusti brachte der Subjudex Komar auff die Russ. den Pol. uberschikte Puncta eine schrifftliche doch gar kurtze Antwort, dass sie von Ihro Koniglichen Maytt. und der gantzen Republique in Polen befehliget waren, einen ewigen, ruhmlichen und festen Frieden zubehandeln und zu schliessen, demnach kein Armistitium eingehen konten. Betreffend eine feste Alliance und nahe Conjunction konnte selbige nach erhaltenen ewigen Frieden nebst andern beyden Reichen erspriessliche Puncta tractiret und bearbeitet werden.
(170v) Den 13. Augusti war die andere Zusammenkunfft, und weilen die Pol. annoch nicht ferner schreiten wolten, nachdem mahl ihr Courier nicht wiedergefunden, sondern steiff anhielten, dass die russ. Commiss. declariren mochten, was Ihro Czar. Maytt. Wille ware wegen der Condition, die in der letzten 10. Conferentz vor ihrem Abzuge nach Tolotzino in geheim proponiret hatten, nehmlich dass anitzo, weilen bey ihnen in der Cron Polen ein allgemeiner Reichstag vorfallt, alle Feindseeligkeit auff 8 Monat Zeit limitiret und die russ. Proposition wegen Smolensk und der Sewerischen Orter auff selbigen Reichstag von den Standen deliberiret und nebst billigen Mitteln (so von russischer Seite vorgeschlagen werden solten) beygeleget werden konnte, weilen ihnen gnuge itziger ihrer Instruction ferner zu schreiten unmoglich ware. Unterdessen solten alle andere occupirte Platze von nun an in Hoffnung eines gewissen Friedens abgetreten werden. Die Russ. beantworteten diesen Vorschlag mit keinem Wort, sondern stelten sich, als ob sie es vergessen hatten oder gar nicht verstanden und uberreichten den Pol. abermahl eine Schrifft, begehrend, dass sie selbige als bald abcopiren, und, nachdem sie wohl verstanden ware, auff allen dreyen Puncten richtige Antwort (171r) geben mochten. 1. Ware Ihro Czar. Maytt. Wille, dass, wenn ein ewigwarender Friede ohne Verbundnuss, wie der Polanowschen gewesen, geschlossen wurde, solte zu ewigen Zeiten auff der russ. Seite verbleiben und abgetreten werden Smolensk mit denen zugehorigen Festungen und Platzen, wie die Grantze vor Alters bis an der Iwate gewesen, auch alle ukrainische Stadte bis an den Dnieper Strohm. 2. Einen Frieden mit der Conjunction oder Verbundnis zu schliessen, solten auff russ. Seiten verbleiben nebst Smolensk und den ukrainischen Stadten, den erwehnet Klein Lieffland, Duneburg mit allen angehorigen Stadten und Lander bis zu ewigen Zeiten und dieses, darumb damit die russische Macht dem polnischen Reiche schleunige Hulffe wieder den Tartar auff dem Dnieper Strohm, auch wieder einen andern Feind, der nur auff Occasion lauete und immermehr Treu, noch Glauben hielte, den Duna Strom entlangst leisten konte. Zudem so wolten Ihro Czar. Maytt. auch aus gutem Willen der Cron Polen eine Summa Geldes vor Klein Lieffland erlegen lassen. 3. Ein Armistitium konnte auffs gringste auff 20 Jahr geschlossen werden mit der Condition, dass alle occupirte und itzo mit russischer Besatzung versehene Orter unter Ihro Czar. Maytt. bis Verfliessung der 20 Jahr verbleiben solten. Wann aber die 20 Jahr verflossen, (171v) solte aber noch in gantzen zwey Jahren kein Krieg angefangen, sondern der ewige Frieden durch frembde christliche Potentaten Interposition gesuchet und befordert werden, auch keinesweges einer oder der andere Seiten die Waffen zu ergreifen zugelassen seyn. Nachdem nun diese Puncta abcopieret waren, ward verabschidet, selbige auff kunftige Zusammenkunfft deutlich zu beantworten.
Den 17. Augusti war die dritte Zusammenkunfft. Die Pol. beantworteten die drey auffgegebene Conditionen schrifftlich dergestalt: (1) Dass ihnen gnuge denen Polanowschen Pacten (die von russischer Seite gebrochen und violiret waren) alle ihre Provintzien, Stadte, Festungen, Land und Leuthe restituiret, alle Gefangene, was Condition und Nation sie seyn mochten, freygelassen, Amunition, Kirchengerathe, Schrifften und Acten wiedergegeben und alles wieder im vorigen Stande, wie es vor dem Kriege gewesen, gesetzet und also der Rache Gottes (welche gewisslich nach gebrochenen Eyde zu erfolgen pflegte) vorgebauet werden mochte. (2) Die Alliance oder Verbundnus ware ihnen, den Russen, viel nothiger den der Cron Polen, welche mit allen ihren Nachbahren in Frieden und Einigkeit und ewigen Pacten stunde, hatten auch uber das itzo einen machtigen Mittegehulffen dieses Krieges, den tarterschen Chan, auch wurden ihnen noch andere Alliantzen anpraesentiret, dass sie capable gnug waren, nicht allein das ihrige, so ihnen mit Unrecht abgedrungen (172r) ware (zu der Zeit, da sie mit vielen machtigen Feinden zu thun gehabt), wiederzubringen, sondern sich auch ihres Schadens, da sie Gott Lob von allen andern Feinden befreyet waren, nehmlich zu erholen. Demnach wolte ihnen nicht anstehen, die russische Verbundnis so theuer mit vielen Provintzen, Festungen, Lander und Leuthen zu erkauffen, sondern waren vielmehr violiret, erstlich einen redlichen und festen ewigen Frieden zu stifften und die violirte Polanowsche Pacta zu corrigiren, hernach konten auch Alliantzen und Verbundnusse beyden Reichen zum Nutzen und Frommen getroffen werden. Ein Armistitium aber insonderheit auf solche unbillige Conditiones zu schliessen waren sie nicht gevollmachtiget, weilen ausdruklich in ihrer Plenipotentz specificiret ware, dass sie einen ruhmlichen und festen ewigwarenden Frieden zu stifften deputiret, mochte demnach die russ. Commiss. sich recolligiren und ihren billigen und guten Vorschlag, den sie bey der 10den Conferentz proponiret hatten, acceptiren, betrachtend, dass wan anitzo, da Gott vor sey, diese Commission vergehen und sie unverrichter Sachen nach dem angesetzten Reichstag zu Ihro Koniglichen Maytt. und der Republique verreisen solten, was wohl drauff erfolgen konte, in Wahrheit nichts gewissers, alss dass die Republique durch solche unbillige Conditiones, die ihnen, als wenn sie be(172v)krieget und occupiret und nicht als einem Potentaten und freyer Republique gleichsahm auffgedrungen wurden, zur Desperation bewegt, mit den Tartern eine nahere Alliance eingehen, auch die anpraesentirte schwedische Conjunction der Waffen wieder Moskow acceptiren und also das ihrige mit aller Macht wiedersuchen und soviel unschuldiges Bluttvergiessen, Mord und Brennen, Verheerung und Verwustung Land und Leuthe an den Gliedern des russischen Reichs und dessen Einwohnern rachen, vindiciren und mainteniren musten. Im Fall aber ihre gar billige Proposition acceptiret und nur Smolensk mit den Sewerischen Stadten, umb die es ihnen am meisten zu thun ware, bis des Reichstags Decision vorbehalten, andere occupirte Orter aber alle ihnen anitzo abgetreten werden mochten, wurde nicht allein das unschuldige Bluttvergiessen auff 8 Monath bis an den Reichstag und hernach, Gott gebe, gluklicher Commission Vollenfuhrung abgeschaffet, sondern auch Ihro Konigliche Maytt. und die Republique in Polen durch solche Willfahrtigkeit bewegen werden, die Beschwerden, so wegen Smolensk und des Sewerischen Tractes einfielen, dergestalt zu moderiren, dass durch billige und gultige, von russischer Seite erfundene Mittel selbige mitigiret und mit Respect und Ruhm beyder hohen Potentaten ein ewiger Frieden (173r) geschlossen werden mochte. Die russ. Commissarien gaben zu verstehen, dass sie alles treulich erofnet hatten, was sie nur von ihrem Czaren und Grossen Herrn in Commissis gehabt, jedoch so konte das Armistitium gemindert und nur auff 10, ja weniger Jahren geschlossen und unterdessen der ewige Frieden bearbeitet werden. Die Pol. wolten sich gantz zu keinem Armistitio, ohne dass die Commission wegen des herzunahenden Reichstages auff 8 Monat mochte auffgehoben werden, verstehen, und hiemit schieden beyde Parten vor diesmahl recht malcontent voneinander.