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Дневник переводчика Посольского приказа Кристофа Боуша (1654-1664). Перевод, комментарии, немецкий оригинал
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(26v) Den 12. Augusi kahmen beyderseits Herren Commissarien, auch die Romischen kays. Ambassadeurs als Mediatores, auf bestimmte Conferentzort zum erstmahl zusammen. Die Moskowitischen wurden vor den Polen mit einer ziemlichen langen und gar klaglichen Oration entfangen, welcher die unsrigen theils mit Stillschweigen, theils mit unnutzen Einwurffen begegneten und sich nach wenigen Complimenten niedersetzten, dergestalt, dass auff beyden Seiten des Tisches die Herren Mediatores, jeglicher zu einer Seite, zwischen die Parten mitten setzten und die Wichtigkeit itziger Zusammenkunfft nebst der Autoritet Kayserlicher Maytt., als welche die gantze Christlicheit gerne an Frieden und Einigkeit zu vernehmen wunschend, zwischen diesen beyden Potentaten Mittler gantz willig, ohne eintziges Beschweren und Bitten, einlassen wolen, ans beste herausstreichend, eine gute Weile verbrachten, darauff auch ferner bey Parten, nebst denen Herren Mediatoren oder mit derer Consens, den 14. Augusti zusammenzukommen einhellig bestimmeten, da dann von beyden Theilen die Plenipotentzien auffgeleget und (27r) also in Gottes Nahmen zur Sachen geschritten werden solte. Hiermit schieden sie vor diesmahl wohl content voneinander.

Den 14. Augusti, nachdem beyderseits Herren Commissarien auch die Herren Mediatores genommener Abrede nach an vorigen Orte erschienen und sich in dem Gezelte niedergesetzet hatten, legten erstlich die Herren Mediatores Ihre Plenipotentz, die ihnen von Ihro Romischen Kayserlichen Maj. zur Beywohnung dieser Friedenstractaten ertheilet war, auff und ertheilten beyden Parten eine Copie derselbigen, mit ihrer Hand und Siegel bekrafftiget. Hernach wechselten auch beyde Theil ihre gegebene Plenipotentien. Nachdem nun selbige auff beyden Seiten vor gut erkand, auch ein jeglicher seines Herren gute Inclination zum Frieden und Abschaffung eines ferneren Bluttvergiessens bezeuget und herausgestrichen hatte, wurde durch Consens der Herren Mediatoren zum Werk zu schreiten und der Sachen einen Anfang zu machen, den 16. Augusti bestimmet, und also schieden beyde Theile in guter Freundschafft.

(27v) Den 16. Augusti erschiene, genommener Abrede nach, ein jeglicher an seine Stelle, und nach wenigen guttlichen Handelungen enstund unter beyderseits Herren Commissarien ein grosser Streit wegen der Ursachen des Krieges. Der Herren Moskoviter Einbildung war, dass diese Sache auff ihrer Seite gar gerecht und dieser Krieg wieder die Cron Polen von erheblichen Ursachen und wegen weiter unertraglichen von der Cron und dem Konige in Polen verubten injuriam angefangen ware. Dagegen contestierten die Herren Polen, wie dass von Moskoviter Seiten die beschworne pacta violiret, der ewigwahrende Frieden gebrochen und ohne alle gegebene Ursach wieder die Cron Polen, nur bloss dero Unterthanen in ihren bosen rebellischen Vornehmen zu starken und Land und Leuthe bey itzigem Ruin und einheimischer Wiederspenstigkeit unter sich zu bringen, dieser unchristliche Krieg und tyrannisches Blutvergiessen angefangen ware. In summa ein jeglicher rechtfertigte sich und verthadigte seine Seite auffs beste er mochte. Die (28r) Herren Mediatores aber thaten das ihrige und ermahnten beyde Theile zur Sanfftmuht, vorgebend, dass der eine die Rache Gott befehlen, der andere aber seinem Gluke nicht zuviel trauen solte, und moderierten dergestalt die zwiestige Controversie, dass eine fernere Zusammenkunfft den 18. bestimmet und ferner der Ursachen dieses Krieges, welche allein Gott bekand waren, nicht zugedenken, beschlossen ward.

Den 18. Augusti stellten sich beyderseits Herren Commissarien, auch die Herren Mediatores am bestimbten Conferentzorte abermahl ein. Es ward aber nach wenigen guttigen Unterredungen der in der vorigen Conferentz angefangene und von beyden Theilen nicht mehr zu erwehnen bewilligte Streit wegen der Ursachen des Krieges noch viel grosser und erhitzte beyderseits Commissarien sehr. Weilen aber keiner dem andern nachgeben wolte und die Herren Moskovitischen viel Brieffe und gedrukte Bucher, aus selbigen die gewisse und unweiderruffliche Ursachen (28v) darzuthun, aufflegten, die Herren Polen aber ihnen selbige wiederlegten, konten die Herren Mediatores die erhitzte Parten vor diesmahl nicht anders mitigiren, als dass sie ihnen ihren Willen liessen, wahreten also die strittigen Controversien so lange, dass die einbrechende Nacht unter beyden Theilen Schiedsmann ward, welche auff Persuasion der Herren Mediatorum ferner zusammenzukommen den 20. Augusti bestimmten und ziemlich verbittert voneinander schieden.

Den 20. Augusti war die funffte Conferentz und wolte annoch die Streitigkeit wegen der Ursachen des Krieges keiner entschafft machen. Die Herren Mediatores moderierten auffs beste sie nur konten, erbothen sich auch, wenn sie nur eine oder die andere Partey nicht befridigen mochten, in diesem Fall, weilen sie nunmehr beyderseits Klagen und Wiederklagen recht wohl eingenommen hatten, ohne beyder Praejuditz ein kurtzes judicium zu fallen, damit sie je ehe je lieber von diesem unnohtigen Streit abkommen und zur Sachen in aller Freundschafft schreiten mochten. Aber (29r) diese Resolution machte ihnen bey den Herren Moskovitern nur Ungunst, weilen gantzlich davor gehalten ward, dass sie der polnischen Seite mehr und besser den der ihrigen affectioniret und zugethan waren, weswegen dan die Herren Mediatores endlich nicht mehr zwischen beyden Parten zu mitteln, sondern nur zu bitten sich bemuheten, die gefahrliche impedimenta zu diesem guten Werk an die Seit zu setzen und zur Sachen in aller Guttigkeit zu schreiten, welches beyde Theile anzunehmen sich nicht weigern konten. Doch wolte keiner seine Sache verlohren geben und der erste seyn, diese Materie aus den Handen zu geben, weswegen diese Conferentz annoch ohne Schluss geendiget und den 22. Augusti eine fernere Zusammenkunfft bestimmet ward.

Den 22. Augusti erschienen beyderseits Herren Commissarien auf dem gewohnlichen Conferentzorte im Gezelte. Die Herren Moskowitischen repetierten annoch die vordem angefangene Materie von ihren rechtfertigen Ursachen. Die Herren Polen wolten (weil sie die Gefahr, so von diesem Streit herruhren konnte, considerierten) sich (29v) ferner, auff Persuasion der Herren Mediatoren beruffend, in keine Weitlauffigkeit einlassen, befahlen die Rache Gottes und bezeugten, dass sie nicht mit den Moskovitische Herren Commissarien zu streiten und nach den Ursachen dieses Krieges (welches ohne Zweiffel ihre Sunden sein musten) zu forschen, sondern die erwiesene Streitigkeiten an die Seit zu setzen, den edlen Frieden wieder in ihr Reichslander einzufuhren, erschienen ward, hielten demnach an, dass die Herren Moskowiter sich bequehmen mochten, zur Sachen zu schreiten, welches die unseren nicht verstehen wolten, sich einbildend, wan sie die Ursachen unabgehandelt auf die Seit setzen wurden, sie sich in grosser Suspicion begeben konten, also dass auch die Polen Ursach gewinnen mochten, die ihrige alles, als welches durch ungerechte Ursachen occupiret worden, wieder fordern. Demnach musten sie endlich mit vielen Cunctiren und Wiederholung selbiger Materie (weilen ihnen die Polen zum ferneren Streit keine Gelegenheit gaben) zur Sachen schreiten und sich resolviren, ob sie nur sich wegen dieses Krieges zu rechtfertigen oder wegen Ablegung (30r) der eingerissenen Streitigkeiten und Wiederbringung des edlen Friedens diese Commission angesetzet hatten, worauff sie zur Antwort gaben, dass, wie der Anfang dieses Krieges von ihrer Seiten gerecht und billig gewesen ware, also sie auch anitzo, wie Christen gebuhrte, einen Frieden zu stifften und nicht fernere Streitigkeiten zu renoviren und zu erneuern von Ihro Czar. Maytt., Ihrem grossen Herren, deputiret und geordnet waren, dass aber, so lange Streitigkeiten continuirten, entstunde einig und allein von der Herren Polen Halsssterrigkeit, als welche sich bey ihrer ungerechten Sache dennoch rechtfertigen wolten. Die Herren Polen anworteten, dass die victorisirende Seite allezeit Recht haben muste, sie aber wolten anitzo das Gerichte Gott befehlen und suchten nichts mehr als Fried und Einigkeit. Ob nun die unsrigen mit dieser ihrer Intention zufrieden seyn wolten oder nicht, stunde zu vernehmen. Demnach resolvirten sich beyde Theile, alles dieses an die Seite zu setzen und in kunfftiger Zusammenkunfft, welche den 25. Augusti bestimmet ward, zur Proposition zu schreiten.

(30v) Den 25. Augusti, nachdem beyde Theil lange untereinander certiret hatten, wer die erste Proportion thun und seine Resolution von sich geben solte, musten auff Gutdunken der Herren Mediatoren die unsrigen, nemblich die moskowitische Seite, ihre Resolutiones zum ersten entblosen, auff welche die Herren Polen, weil sie ihnen sehr schwer deuchten, sich kaum derer Unbilligkeiten zu beantworten veranlassen wolten. Nachdem mahl aber beyderseits Meynungen sehr contraire und die eroffnete Conditiones in lauter Weitlauffigkeit bestunden, wurde die Handlung durch vielen unnohtigen Disputat in vorige Controversien verwandelt und beyderseits Gemuther dergestalt erhitzet, dass auch in Uneinigkeit voneinander zu scheiden und die Gezelte in grosser Furie abzureisen erschallete. Die Herren Mediatores, ihren besten Fleiss anwendend, mochten einhalten. Die unsrigen, welche ihr Gluk besessen hatte, dachten der Sache wenig noch, setzten sich zu Pferde und ritten nach der Stadt zu, alle Persuasiones und Einredung der Herren Mediatoren verwerffend.

Den 26. Augusti wurden durch ernsthafften und unverdrossenen Fleiss der Herren Mediatoren beyderseits Herren Commissarien (31r) Gemuther in etwas mitigiret, welche sie dan abermahl den 27. Augusti zusammenzukommen expostulierten und einluden.

Den 27. Augusti erschienen beyde Theile, auch die Herren Mediatores auf den gewohnlichen Conferentzorte, allda die Parten von den Herren Mediatoren durch eine gar schone Sermon zur Gutte und Sanfftmuhtigkeit ermahnet wurden. Weilen aber den unsrigen die vorige Handelung zu reassumiren nicht rathsam deuchte, massen dero Vollmacht und Instruction nicht mehres uber die Conditionen, so allbereit proponiret waren, leiden wolte, griffen sie zu andern Mitteln und gar neuer Materie, nehmlich zu der Election und begehrten, dass Ihro Czar. Maytt. Ihro Koniglichen Maytt. in Polen nach dero Lebtagen succedierten und anitzo zum Successor erwehlet werden mochten, darnebenst den auch die proponirte Conditionen konten gemindert werden. Diese neue Proposition, ob sie sich zwar den Herren Polen zu ihrer Sachen und itzigen Zustande nicht ubel schikte, dennoch so wolten sie bey Lebenszeiten ihres itzt regirender Herren, Ihro Koniglichen Maytt. Johannis Casimiri, von keiner neuen Election horen, (31v) geschweige conferiren, weilen sie nicht vornehmen, neuen Herren zu wahlen, sondern dem Reiche einen Frieden zu bauen von Ihro Koniglichen Maytt. und der gantzen Republic befehliget waren. Zudem so gehorete diese Sache nicht zur Commission, sondern auff den Reichstag, da alle Stande der Republic, versamlet durch freye Suffragia, einen Konig und Herren zu erwehlen pflegten. Die Herren Mediatores protestirten alsobald auch, dass sie von Ihrem Allergnadigsten Kayser und Herren, Ihro Romisch. Kayserliche Maytt., nicht einen neuen Konig in Polen zu wehlen, sondern nur beyde, sowohl dem pol. als moskowitschen Reiche, die vorige Ruhe und Einigkeit, Frieden und Freundschafft wiederzubringen expresse gewollmachtiget waren, demnach ihnen von einiger Acction zu horen nicht aufstude, und, im Fall von dieser Materie ferner solte geredet werden, wurden sie Ursach haben, auffzustehen, ihre Zusammenkunffte zu meiden und die Commission zu quitiren. Ungeachtet dessen drungen die unsrigen sehr darauff und wolten mit dieser neuen Proportion keinesweges stehen, dass auch druber die Herren Polen ohne Consens der Herren Mediatoren die Sache bis morgen in Deliberation zu nehmen sich resolviren musten.

(32r) Den 28. Augusti verfugten sich beyderseits Herren Commissarien auf bestimbten Conferentzorte, die Herren Mediatoren aber wolten dieser Zusammenkunfft (weil sie ohne dero Consens von einer neuen und auff Commissionen ungewohnlichen Materie zu handeln bestimmet war) nicht beywohnen, sondern blieben in ihren Quartieren in der Wilde. Die Herren Polen, nachdem sie durch viele Documenta dargethan, dass diese neue Proposition nicht allein ihren uhralten Rechten, Freyheiten und Praerogativen, sondern auch dem Eyde, mit welchem sie der Republic und Ihro Koniglichen Maytt., Ihren gnadigsten Konig und Herren, verpflichtet, dass nehmlich bey dero Lebenszeiten sie nicht allein einen andern zu erwehlen, sondern auch selbiges in ihren Gedanken ohne grosse Sunde zu nehmen nicht machtig waren, gantz contraire und zuwieder lautete, auch den unsrigen gar zu geschwindes Verfahren und Anmuthung sattsahm exprobriret hatten, resolvirten sich endlich (vernehmend, dass im Fall diese Proposition excludiret wurde, auch kein Frieden durch einige andere Mittel zu hoffen ware), solches ihr, der Herren Moskoviter, Begehren Ihro Koniglichen Maytt. (32v) und der Republic zu referiren und zu wissen zulassen und also einen ferneren Befehl und Willen deroselben zu erwahrten, worzu dann auf das allergeringste 7 Wochen Frist seyn muste, ehe und bevor einige Antwort einnehmen konnte. Weilen aber die unsrigen mit dieser ihrer Resolution recht wohl content und zufrieden waren, schieden vor diesmahl beyderseits Herren Commissarien in gutem Verstandnus voneinander und bestimmet, so lange zu wahrten und die Conferentzien auffgeschoben zu seyn lassen, bis der Bothe, welchen die Herren Pol. an Ihro Konigliche Maytt. abfertigen wurden, zuruk kommen mussen.

Den 29. Augusti fertigten die unsrigen einen Courier unter Riga zu Ihrer Maytt. ab, den Verlauff der vergegangenen Conferentzen communicireten, und supplicierten umb fernere Information, wie diese Sache fortgesetzet werden solte.

Den 18. September kahm der abgefertigte Bothe von Ihro Czar. Maytt. aussm Lager unter Riga zuruk, brachte Schreiben mit sich [409] , (33r) welche gnugsahm contestierten, dass der Herren Commissarien Handlung, insonderheit aber die Proposition der Wahl, Ihro Czar. Maytt. sehr lieb und angenehm ware, demnach auch Befehl ertheilet ward, dass die Herren Commissarien die Sache fortzusetzen sich am hochsten angelegen seyn und die Pol. schrifftlich versichern solten, dass ihnen, wenn sie dieselbe Proposition consen(33v)tiren wurden, nicht allein ihre uhralte Rechte, Freyheiten, Privilegien und Praerogativen gehalten, vermehret und verbessert, sondern was sie nur wunschen und begehren wurden, ihnen vertheilet und von Ihro Czar. Maytt. contentiret werden solte.

409

Большую часть л. 33 занимает перечеркнутое крест-накрест начало записи за 25 августа 1656 г., идентичное записи на л. 30 об. Вероятно, она была ошибочно переписана писцом повторно и затем зачеркнута им.

Den 19. September ward der Dworanin Denis Eustaffiow von den unsrigen an die Herren Pol. abgesandt, umb bey selbigen, dass sie sich morgendes Tages an dem Conferentzorte verfugen und mit den unsrigen zusammenkommen mochten, auszuwurken, welche sich auch durch Persuasion der unsrigen darzu, obgleich ihr Courier von dem Konige und der Republic noch nicht zuruk gekommen war, bequahmten und zusammenzukommen resolvierten.

Den 20. September verfugten sich beyderseits Herren Commissarien auf vorigen Conferentzorthe. Auch wurden durch Bitte und Anhalten der unsrigen die Herren Mediatoren sich auch einzustellen benohtiget, bey derer Gegenwart dan die unsrigen, Ihro Czar. Maytt. grosse Gutigkeit zu bezeugen, den polnischen viele reiche Verheisungen und Zusagen thaten, (34r) was nehmlich selbige zu hoffen hatten, wan nur die vorige Proposition, die Wahl der Succession betreffend, sie zu befordern und ins Werk zu stellen, concedieren und sich bequahmen wurden, ausdruklich hinzuthuend, dass alle diese Kriegsbedrangnusse in lauter Beneficien und gnadenreichen Gutthaten solten mutieret und verandert werden. Die Herren Pol. aber protestierten, dass ehe und bevor ihr abgefertigter Courier von Ihro Koniglichen Maytt. zuruk kommen ware, sie sich in keine Conferentz der Sachen wegen einzulassen ohne Expressen Ihro Koniglichen Maytt. und der gantzen Republic Befehl unterstehen durfften. Die Herren Mediatores waren gar stille und gaben kein Wort von sich, weder im Guten noch im Bosen, sondern liessen die Parten also untereinander agiren, wie sie wolten, nur dieses repetierten sie gar offt, dass nehmlich diese Sache auf einen Betrug angestellet ware, wer demnach einer den andern betrugen, selbiger auch dessen Herr und Meister werden wurde, uber ihnen solte hernach keiner klagen, weilen sie beyderseits genugsahm gewarnet und treulich (34v) gemeinet waren. Weilen nun die Herren Pol. sich zu keiner Sache bequemen wolten, wurde ferner zusammenzukommen vermoge voriger Abrede bis zur Wiederkunfft des pol. Couriers auffgeschoben.

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