ЖАНРЫ

Дневник переводчика Посольского приказа Кристофа Боуша (1654-1664). Перевод, комментарии, немецкий оригинал
Шрифт:

Den 2. October waren die Moskovitischen Herren Commissarien, auch die Cantzeleybedienten bey die Herren Mediatores zu Gaste und wurden von ihnen gar delicat und prachtig tractiret, dass sich auch die unsrigen verwunderten uber theils specialen in diesem wusten Orte.

Den 5. October ward von den unsrigen der Dworanin Denis Eustaffiew an die Herren Pol. abgesandt, mit selbigen zu handeln, dass sie absonderlich ohne der Herren Mediatoren Wissen mit ihnen wegen Unterredung von einer hochwichtigen Sachen zusammenkommen mochten. Ob nun zwar die Herren Pol. nicht gerne dran wolten, dennoch umb zu nehmen, was doch so hoch wichtiges zu tractiren ware, resolvierten sie sich, drey Personen aus ihrem Mittel, nehmlich den Herren Grossmarechal Zawisza, den Herren Referendarium Broztowskij und Herren Serbiewskij mit den unsrigen (35r) absolute zu conferiren zu bewilligen, doch dergestalt, dass kein Theil an dem, was allda mochte gehandelt werden, solte gebunden seyn. Der Ort ihrer Zusammenkunfft ward bestimmet in Chotkiewitz seinem Hoffe, eine halbe Meile von der Stadt Wilde auf dem Wasser Willia hinauffwerts gelegen. Unterdessen aber hatten die pol. Herren Commiss. ihre Leute noch selbigen Abend bey die Herren Mediatoren, dass also selbigen diese Sache nicht unwissend, vielmehr mit dero Consens fortgesetzet ward.

Den 6. October, des Morgens gar fruhe, erschienen beyde Parten am bestimbten Orte in einem zu ihrer Zusammenkunfft praeparierten Sahl. Die Herren Pol., als denen etwas neues zu vernehmen verlangte, repetierten die gantze Handlung, und wie sie ihrer eigen Abrede nach unerwahrtet ihres Couriers, zur Conferentz mit den unsrigen zu kommen nicht resolviert gewesen, weilen aber solches in aller Freundschafft und Vertrauligkeit von den unsrigen begehret worden, sie einer gutten Intention, immermehr (35v) contrair zu seyn, zu bezeugen auch itzo zu erscheinen von ihren Herren Collegis deputieret waren, freundlich zu vernehmen, was unserer Herren Commissarien Gutdunken ihnen allhier zu erkennen geben seyn mochte. Die unsrigen, ihre vorige Proposition auffs beste moglich staffirend, exprobrierten erstlich der Herren Mediatoren malcontenten Willen zu diesem heilsamen Werke, entlich stellten sie den Herren Polen die itzige Ruin ihres Reiches und dero machtige Feinde, von denen sie auff allen Seiten machtige Impressen erlitten, vor Augen, praesentierten dagegen die grosse russische Macht und Tapfferkeit ihrer Nation und dass auch Ihro Czar. Maytt. selbst personlich, ihr geneigtes Gemuthe contestirend, gegen des Koniges und die Republic in Polen Feinde, dem Konige in Schweden, in voller Kriegsarbeit begriffen ware. Darneben demonstrirten sie den grossen Nutzen, der auff solche Conjunction dieser beyden machtigen Reiche succedieren konte. Die Herren Polen, alle diese Einwurffe nicht (36r) vor gutt erkennend auch theils zu dank annehmend, blieben dennoch feste bey ihrer gethanen Resolution, jedoch dergestalt, dass sie sich ausliessen, dass wann auch Ihro Konigliche Maytt. und die Republic die alten, gar offt mit Eyde bekrafftigte Freyheiten der freyen Stande des polnischen Reiches und Grossfurstenthumbs Litthauen aus besondern erheblichen Ursachen ubersehen und jetzo einige Election eines neuen Koniges bey seinen Lebenszeiten geruhen mochten zu consentiren, so konte es dennoch in solcher Eil, als sie sich einbildeten, nicht geschehen, weilen vermoge ihren polnischen Rechten zur Election eines neuen Koniges eine gar weitlauffige Convocation gehorete. Zudem so solten die Herren Moskowiter auch von diesem berichtet seyn, dass ihnen ein neuer Konig nicht allein ihre alte Privilegia zu ratificiren, sondern sie mit neuen Freyheiten zu begaben und des Reiches, nehmlich der Cron Polen und des Grossfurstenthumbs Litthauen, zu erweitern und im gringsten nicht zu vermindern, bey Eides Pflicht gehalten seyn muste. Die (36v) unsrigen antworteten, dass nicht allein dieses gringe, ja vielmehres Ihro Czar. Maytt. als ein grosser heroischer und milder Herr ihnen zu consentiren und zu schenken geneigt und resolviret wurden, dann sie gnugsahm Land und Leuthe hatten und nichts mehr die Ehre und einen unsterblichen Nahmen zu erhalten wunschten, und mit den gleichen Discursen ward der gantze Tag gekurtzet, dass auch die anbrechende Nacht das ubrige abermahl bis zur Wiederkunfft des polnischen Couriers determinierte.

Den 8. October, nachdem die unsrigen abermahl einen Courier zu Ihro Czar. Maytt. unter Riga abgefertiget hatten mit gar gewisser Versicherung, dass an der Election im gringsten nicht zu zweiffeln ware, kahmen zwey polnische Hoffjunker, berichtend, wie dass der von den Herren Polen an Ihro Konigliche Maytt. abgefertigte Courier zuruk angelanget ware, dennoch sie mit dieser Zeitung, auch umb sich zu erkundigen, ob es den Herren unsrigen gelegen seyn und belieben (37r) mochte, morgendes Tages zur Conferentz zu kommen, abgesandt waren. Die unsrigen, welche dieser Zeitung wegen sich hoch erfreueten, resolvierten sich morgendes Tages, den 9. Octob[er], sich an vorigen Ort im Gezelte zur Conferentz einzustellen.

Den 9. Octobris erschienen beyderseits Herren Commissarien, auch die Herren Mediatores am bestimbten Orte. Die Herren Pol., nachdem sie mit einer langen Sermon ihre gute und unverfalschte Inclination zum Frieden sattsahm bezeuget und contestiret hatten, entdekten sie endlich die Verrichtung ihres abgeschikten Couriers, declarirend, wie dass Ihr allergnadigster Konig und Herr, Ihro Konigliche Maytt., und die Republic nicht aus einiger Nothbedrangnuss noch Zwang, sondern einig und allein, weilen keine andere Mittel (als von den Herren Moskovitern verstanden) ubrig waren, das langwierige Bluttvergiessen in ihrem Vaterlande zu hemmen, aus koniglicher angebohrner Gutigkeit und christlicher Condolentz (37v) contra jus civile dennoch ohne einige der Republic der alten Privilegien, Praerogativen und liberaler Freyheiten Verkleinerung und Violation Conditionem novae Electionis so weit angenommen hatten, dass sie ihren Commissarien anitzo die Herren unsrigen, in dero unvermuhtlichen Proposition zu befriedigen, mit ihnen dergestalt zu conferiren concediret hatten, dass ihnen nur die praeliminere Electionis (wenn sie Tranquillitas Patriae zu stifften decliniret werden konten), zu tractieren zugelassen und consentieret ware. Wann aber dieselbige auff dieser Commission gehandelt und mit guter Assecuration eines reputirlichen Friedenschlusses staffiret waren, solte ein ubriges Landesrechten verfahren und die Bestetigung der Election auff einen offentlichen Reichstage geschlossen werden. Ehe und bevor aber in dieser Sachen etwas vorgenommen wurde, begehrten die Herren Pol. von den unsrigen eine wichtige und vollenkommene Assecuration in dem, dass Ihro Czar. Maytt., wann sie itzo (38r) gluklich regierenden Konige in Polen Johanni Casimiro in der Regierung der Cron Polen und des Grossfurstenthumbs Litthauen zu succediren mochten, erwehlet werden, der Republic in Polen dero Rechtsgebrauche, Privilegien und Freyheiten confirmiren und daruber Ihro Czar. Maytt. Diploma ertheilen solten. Die Herren unsrigen, gantz nicht considerirend, was vor einem grossen Nachklang die polnische Rechten und uralte Freyheiten haben, spondirten und versprachen alsobald, ohne einige Wiederrede und Exception, selbige Assecuration morgendes Tages, da eine fernere Zusammenkunfft bestimmet war, schrifftlich zu lieffern und abzugeben.

Den 10. Octobr[is] erschienen beyderseits Herren Commissarien, auch die Herren Mediatores an vorigen Conferentzorte. Die unserigen, gethaner Zusage nach, praesentirten alsobald denen Herren Pol. vorerwehnte Assecurationsschrifft, welche die Herren Pol. zu Dank annehmend, der Herren Moskowiter Treuhertzigkeit und gute Intention, hochruhmeten, sich auch darneben fernerer guten Conditionen versicherten, einigen demnach an zu tractiren und schlossen selbigen Tag etzliche (38v) Puncta mit grossem Contentement und Freundligkeit. Die ubrigen aber wurden, weilen die Nacht hereinbrach, bis an den 14. October verschoben.

Den 14. Octobr[is] erschienen abermahl beyderseits Herren Commissarien auff bestimbten Conferentzorte, der nunmehr wegen der Kalte in Chotkiewitz einem Hofe eine 1/2 Meile von der Wilde, in warmen Stuben bewilliget war, tractierten ferner und verabschiedeten noch etzliche Puncta in guter Verstandnus. Das ubrige ward bis an den 16 October verschoben.

Den 16. October, nachdem beyde Theile zusammenkommen, auch die Herren Mediatores sich eingestellet hatten, machte dieser Nation Antinomia wegen der Religion des neu erwehlten Koniges, auch der Person, welche ihn kronen solte, grosse Differentien. Die unsrigen warten, dass Ihro Czar. Maytt. bey ihrer griechischen Religion verbleiben und von einem Bischoffe selbiger Confession gekrohnet werden solten. Die Herren Polen aber declarierten, dass ein Konig in Polen keiner ander, den der romisch-catholischen Religion zugethan seyn und gemass ihrem uralten Recht von einem catholischen Bischoffe, insonder(39r)heit aber von dem Primas des Reichs, nehmlich dem Ertzbischoff von Gnesen, gekronet werden muste. Endlich, weilen gantz keine Mittel, diesen Punct beyzulegen, erfunden wurden, muste er bis beider Potentaten Gutdunken und fernerer Resolution auffgeschoben bleiben. Die beyde letzte Puncta, die Gefangenen und Resitution der occupierten Oerter belangend, vorbehielten beyde Theile bis dem 20. October, da sie ferner zusammenzukommen bestimten.

Den 20. October stelten sich beyderseits Herren Commissarien, auch die Herren Mediatores ein im vorigen Conferentzorte in Chotkiewitz Hofe. Der erste Punct wegen der Gefangenen ward nach vielen wiederlichen Controversien endlich dergestalt geschlossen, dass alle Gefangene ohne einigen Praetext ausgeantwortet und befreyet werden solten, ohne die, welche selbst guttwillig der einen oder der andern Seiten dienen wolten. Mit der andern Proposition wolte keiner heraus. Der eine fragte, was zu geben, der andere was zu behalten ware. Die Herren Mediatores, wie sie den allwege bey diesen Conferentzen gethan hatten, sassen gar stille, wahrteten nur, was die Conclusion bringen wurde. Die Herren Pol., (39v) so durch vorige Schrifft, welche ihnen den 10. hujus von den unsrigen gegeben war, gar grosse Einbildung gemacht hatten, massen sie bey Confirmirung ihrer Freyheiten und Rechten nicht unbillig auch die Restitution aller occupierten Oerte vermutheten, weilen ihre Rechte ausdruklich vorbehalten, dass ein neuerwehlter Konig des Reiches Grantzen zu erweitern und nicht zu vergringern bey Eydes Pflicht gehalten seyn soll, demnach sie sich keinesweges einbilden konten, dass die Herren Moskowiter selbige Schrifft zuwieder von den eingenommenen Platzen in Litthauen, Klein- und Weissreussen bey dieser Wahl etwas zu vorenthalten resolviret seyn mochten. Die unsrigen aber, die Sache auff eine andere Meynung deutend, wolten die occupierte Oerter ihrem moskowitischen Reiche submittiren und anverbunden haben, vorgebend, dass beyde Reiche durch diese Wahl stark conjungiret und vereiniget seyn wurden, dass auch gleich viel ware, selbige Oerter diesem oder dem andern Reiche einverleibet blieben, und also sturtzte diese contraire Meinung alles ubern Hauffen, was vorhin uberleget und abgehandelt war. Die Parten wurden (40r) uneinig und rukten sehr exacerbiert voneinander. Die Herren Mediatores aber (denen diese Diaphora vielleicht nicht ubel gefiel) stelten sich auch recht malcontent und exprobrirten beyden Parten die unnnothige Verwerffung ihrer vorigen guten Meinung, dass sie nicht absolute ohne die Election vom ewigen Frieden tractieret und gehandelt hatten, contestirend, dass dieses unnothige Werk, ein Zwang zum ferneren grossen Bluttvergiessen und einen schreklichen Krieg ware, dann unmoglich, dass die polnische grosse Libertet und Freyheit mit der moskowitischen Servitut und Sklawerey concordiren und ubereinstimmen konte, ware dennoch zu wunschen, dass dies friedenstorenden und von bosen friedenstorenden Leuten eingeworffene Werk an die Seit gesetzet und nochmahlen vorige gute Intention reassumiret werden mochte. Aber diese Persuasion wolte den unserigen gantz nicht gefallen, weswegen dan beyde Theile in Uneinigkeit voneinander schieden mit grossen Protestiren und Reprotestieren.

(40v) Den 21. October gingen die unsrigen, welche Ihren Herren Ihro Czar. Maytt. durch ihren Brieff mit einer gewissen Election versichert hatten, zu Rath, considerirten den gefahrlichen Ausgang von derer Seiten, weilen bey dieser Nation mit der Herrschafft nicht zu schertzen ist, wurden demnach eins, diese Sache mit den Herren Mediatoren ferner zu uberlegen, damit aber von ihnen sanum Consilium mochte ertheilet, die gute Anleitung, was ferner anzugreifen, gegeben werden, wurde einem jeglichen zu 2 Zimmer Zobeln, das eine a 100 Ducaten, verehret.

Den 22. October waren die Herren Mediatores bey den unsrigen und bestimmten, einen von den ihrigen an die Herren Pol. abzusenden, versuchend, dass sie unverrichter Sachen zu scheiden sich nicht eussern mochten, vielmehr nachdenken, was vor Periclitet daraus erwachsen konte, wann diese Commission (auff der viel umliegende Potentaten, derer Effect erwartend, die Augen gewendet) ohne Frucht zergehen und disrumpiret wurde. Die Herren Polen, nach derer Pfeiffe anitzo getantzet (41r) ward, resolvierten sich demnach, morgendes Tages am gewohnlichen Conferentzort zu erscheinen und entweder zu concludiren oder Abschied zu nehmen und freywillig, als sie anhero kommen waren, ihres Weges zu reysen.

Den 23. October erschienen beyderseits Herren Commissarien, auch die Herren Kayserliche als Mediatores am vorigen Conferentzorte beyeinander. Die Herren Pol. beklagten die Zeit, auch ihre Muhe und Arbeit, die sie umbsonst angewendet zu haben affirmiret, weilen alle gute und uber ihr Vermogen angewendete Mittel nichts gelten wolten, dennoch sie nunmehr die Sache Gott befehlen, der wurde ihnen, wie er sie itzo ihrer Sunde wegen zuchtiget, auch wieder Recht schaffen und nicht zulassen, dass sie gantzlich zu schanden wurden, weilen sie nichts nachgelassen hatten, was nur zu thun moglich gewesen. Sie hatten sich alle, insonderheit aber die Cron Polen, welche noch gantz nicht von den Moskovitern occupiret und beherschet ware, ihm gutt(41v)willig unterthanig machen wolen, dadurch ihr Reich unzertheilet zu behalten und ihren Brudern, den Litthauern, auffzuhalten. Nun aber, da dieses nicht geachtet und ihnen auch das ubrige zu entwenden angestellet wurde, beklagten sie nichts mehr als die Zeit, so gar liedlich verbracht, und ihre gute Geneigtheit, welche sie nur ihrer Nation zum Spott angewendet hatten. Die Herren unsrigen klagten auch uber der Polen Halssstrarrigkeit, die sich zu keiner Sachen bequahmen wolten und annoch nach der alten Manier hoch daher trabeten. Doch wolte nach vielem Protestieren und Klagen keiner der erste seyn, Abschied zu nehmen, bis endlich durch Unterhandlung der Herren Mediatoren, so abermahl beyde Theile zur Sachen wanten und den strittigen Puncta vornahmen. Weilen aber sich nichts mehres nach beyder Theile Instruction wolte thun lassen, muste selbige auf beyder Potentaten fernerer Declaration suspendiret verbleiben, und dessen ward beschlossen, vor diesmahl (42r) in guter Freundschafft voneinander zu scheiden und das Armistitium zu prolongiren mit gewissen Conditionen, welche gegen Morgen schrifftlich zu verfertigen und nebst der Herren Mediatores Ratification von beyderseits Herren Commissarien zu unterschreiben und untereinander zu wechseln verabschiedet ward, derer Inhalt wie dieser, dass durch die Gnade Gottes und Ihro Rom. Kayserlichen Maytt. Herren Grossgesandten als Mediatores auch beyderseits Herren Commissarien Fleiss und Dexteritet nebst der Election, dass Ihro Czar. Maytt. in Moskow itzt regierenden Konige in Polen Johanni Casimiro in der Regierung succediren solte, die Friedenstractaten zwischen Moskow und Polen auf etzliche wenige Puncta nach beschlossen waren. Weilen aber diese unabgehandelte Puncta auf fernere Declaration und Consens der beyden Potentaten beruheten und verschoben worden, alss hatten beyderseits Herren Commissarien verabschiedet und beschlossen, dass Ihro Konigliche Maytt. und die Republic in Polen im kunfftigen 1657 Jahre (42v) im Monat Januario oder Februario, weilen Standen der Cron Polen und des Grossfurstenthumbs Litthauen einen Reichstag oder Convocationem Electionis ansetzten, Ihro Czar. Maytt. in Moskow aber solten auf selbigen Reichstag, nachdem er ihnen von Ihro Koniglichen Maytt. in Polen durch dero Courier angekundiget worden, dero grosse und gevollmachtigte Gesandten mit volliger und sattsahmer Vollmacht uber selbigen und abgehandelten Puncten zusenden gehalten seyn, welche Grossgesandten daselbst mit den Standen des polnischen Reiches im Nahmen und von wegen Ihro Czar. Maytt. als eines neuerwehlten Konigs die Pacta Conventa zu schreiben, auch selbige mit Ihro Czar. Maytt. Diploma und ihrer Eide zu bekrafftigen verpflichtet seyn solten. Unterdessen ward von beyden Seiten ein Generalarmistitium declariret und beschlossen, welches beyde Potentaten und dero Generalsgouverneur, Soldatesque und alle Eingesessene, auch von Ihro Czar. Maytt. Seiten die zaporowischen (43r) Cosaquen fest und invioliret zu halten, auch alle die annoch bloquierte polnische Festungen, insonderheit die Stadt Bichow, zu quitiren krafft dieses Contracts gehalten seyn solten.

Den 24. Octobris kahmen beyderseits Herren Commissarien, auch die Herren Mediatores zusammen, unterschrieben den schrifftlich verfasten Contract von beyden Theilen eigenhandig, wechselten auch die Exemplaria untereinander und schieden also in guter Freundschafft und Vertrauligkeit wohl content voneinander.

Den 25. Octob[er] waren die unsrigen, auch die Herren Mediatores in Niemiesze bey den Herren Polen zu Gast und wurden gar kostlich tractieret.

Den 26. Octobris waren die Herren Mediatores, auch die Herren pol. Commissarien bey den unsrigen in der Stadt in des Bojaren Knias Nikita Ivanowitz Odojewskij Quartier zu Gaste und wurden in der Stadt zu jedermann, insonderheit den anwesenden pol. Leuthen, mit grossen Freuden und Frohloken entfangen. Nach der Mahlzeit, als beyder (43v) hohen Potentaten, Ihro Czar. Maytt. und Ihro Koniglichen Maytt., Gesundheit getrunken ward, wurden aus groben Gestuken und Musqueten so viel und offte Salven gegeben, dass auch in der gantzen Stadt kein Fenster gantz blieb und viel Hauser, so ruiniret und noch schlecht angefertiget waren, ubern Hauffen fielen.

Поделиться с друзьями: